Preise gültig 01.01.2023 - 01.01.2025
Mietkosten:
Tagessatz: € 4,50 je Person + Tag (Mindestbelegung: 40 Pers. = € 180,00 je Tag)


ermäßigte Mietkosten: für Schulklassen, Kitas, kirchliche Gruppen, gemeinnützige Vereine und Gruppen anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Tagessatz:
€ 3,75 je Person + Tag (Mindestbelegung: 40 Pers. = € 150,00 je Tag)
Kurzmiete bis 8h:
€ 2,00 je Person (Mindestbelegung: 40 Pers. = € 80,00)
(nur im Zeitraum Mo bis Do; Übergabe und Rückgabe am selben Tag)
Energie-/Nebenkosten (bei Kurzmiete inkl., sonst nach Verbrauch)
Strom kWh: € 0,75   Wasser/Abwasser m³: € 6,-
Brennholz, soweit verfügbar, kann pauschal für € 8,- pro Tag verwendet werden.
An- und Abreisetag zählen zusammen als 1 Tag.
An Wochenenden (Fr-So) beträgt die Mindestmietdauer 2 Tagessätze; die Personenzahlen werden dabei nur je Veranstaltungstag berechnet.
(bei eintägiger Veranstaltung: bis 80 Pers. = € 360 / erm. € 300; je weitere Person € 4,50 / erm. € 3,37 je Veranstaltungstag)
Bei Zeltlagern ab einer Mietdauer von 1 Woche werden für evtl. 1-2 Tage Auf-/Abbaulager nur die tatsächlich anwesenden Personen berechnet.
Kinder unter 6 Jahren werden grundsätzlich nicht in die Berechnung miteinbezogen.
Die Abrechnung der Mietkosten erfolgt gemäß § 19 UStG ohne Umsatzsteuer.
Restmüll: eine 240l-Tonne mit 14-tägiger Leerung, darüber hinaus anfallender Restmüll muss vom Mieter selbst entsorgt werden.

Endreinigung erfolgt durch den Mieter,
bei erforderlicher Nachreinigung werden pro Stunde € 25,- berechnet.

Bei mehrtägiger Belegung erheben wir eine Anzahlung von € 100,-.

Der Mietvertrag gilt beiderseits als abgeschlossen und damit der Platz als fest gebucht, wenn wir von Ihnen den unterschriebenen Mietvertrag und die ggf. erhobene Anzahlung erhalten haben.

Bei Platzübergabe erheben wir eine Kaution von € 500,- in bar.

Bei einer Stornierung bis 6 Monate vor einer Belegung, die innerhalb der Schulferien in Baden-Württemberg liegt, bzw. bis 14 Tage vor allen übrigen Terminen wird die Anzahlung als Stornokosten einbehalten. Bei Stornierung der Belegung innerhalb der oben genannten Zeiträumen werden 50% der voraussichtlichen Übernachtungskosten als Stornokosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Stornokosten werden erstattet, wenn eine gleichwertige Ersatzbelegung gefunden werden kann.